Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen |
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1. | Geltungsbereich |
a) | Mit dem Vertragsabschluß werden diese Bedingungen als für beide Seiten als verbindlich anerkannt. Etwaige entgegen- stehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. |
b) | Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. |
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2. | Angebot und Lieferung |
a) | Die Angebote der EDV-Netzwerkmanagement (Lieferant) sind freibleibend und unverbindlich. |
b) | Wir liefern ausschließlich zu unseren Bedingungen. |
c) | Der jeweilige Empfänger trägt die Versandkosten. |
d) | Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz. |
e) | Bei Eintritt von höherer Gewalt kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten. |
f) | Der Versand (einschließlich etwaiger Rücksendungen) erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferung erfolgt ab 67475 Weidenthal. |
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3. | Zahlung, Verzug |
a) | Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. |
b) | Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. |
c) | Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat. |
d) | Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderung an Dritte vor. |
e) | Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. |
f) | Mahngebühren: Die zweite Mahnung beinhaltet automatisch eine Mahnkostenpauschale von 5,00€, die dritte Mahnung umfasst automatisch eine zusätzliche Mahngebühr von 10,00€ zuzüglich der gesetzlichen MWST. |
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4. | Gefahrenübergang |
a) | Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Käufer über. |
b) | Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert. |
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5. | Eigentumsvorbehalt |
a) | Der Lieferant behält sich das Eigentum an den von Ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderungen vor. |
b) | Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist nicht gestattet. |
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6. | Mängel und Haftungsausschluß |
a) | Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 8 Tagen nach dem Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei dem Lieferer eingegangen ist. |
b) | Die Haftung des Lieferers ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des jeweiligen einzelnen Lieferungsgegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche insbesondere für Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. |
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7. | Gewährleistung |
a) | Mängel die bei Gefahrenübergang vorlagen und uns innerhalb 6 Monaten nach Gefahrenübergang angezeigt werden, bessern wir nach unserer Wahl nach – wobei wir drei Versuche vornehmen können – oder wir liefern Ersatzware, wozu wir auch nach erfolgreicher Nachbesserung berechtigt sind. Die schriftliche Anzeige von Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware an den Kunden, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises zu verlangen, sofern die Nachbesserungsversuche oder die Ersatzlieferung fehlschlägt. Bei Waren, die wie Ersatz- und Verschleißteile zur weiteren Bearbeitung oder zum Einbau bestimmt sind, müssen diese Teile unverzüglich nach Ablieferung durch den Kunden untersucht und eventuelle Mängel unverzüglich angezeigt werden. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungsansprüche. |
b) | Die Beratung des Kunden, insbesondere über die Verwendung der Ware, erfolgt ohne Gewähr. Für eine Eignung der Ware für bestimmte Maschinen und Anlagen haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zusichern. |
c) | Weitergehende Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen des Ersatzes von Mängelschäden – soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultiert – sind ausgeschlossen, wenn unsere Organe, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. |
d) | Unsere Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen bei schlechter Instandhaltung der Ware durch den Kunden, bei Nichtbeachtung unserer Lagerhinweise, bei fehlender Beachtung von Handbuchanweisungen, bei Transport nicht transportgesicherter Waren mit Maschinen und Anlagen, für die unsere Waren nicht geeignet sind. |
e) | Die Aufbewahrung der zum Versand und zur Garantieanspruchnahme notwendigen Originalverpackungen obliegt dem Besteller/Empfänger der Ware. Bei fehlender oder beschädigter Originalverpackung trägt der Besteller/Empfänger die für die Beschaffung notwendigen Kosten – mindestens 30€ zuzüglich der gesetzlichen MWST. |
f) | Bei vom Kunden beanstandete Ware muß, sofern seitens underer Firma, oder seitens des Herstellers/Lieferanten kein Defekt/Fehler festgestellt werden kann, die Überprüfung – auch währen der Garantiezeit – nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. |
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8. | Software |
| Die von uns verkauften Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese käuflich erworbenen Programme ausschließlich für sich und im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit dem Kauf der Programme verpflichtet er sich, dies ohne unsere Zustimmung oder der Zustimmung des Herstellers - weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen, sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen bzw. fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien der Programme zu Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet. |
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9. | Zusätzliche Bestimmungen |
a) | Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Technische und preisliche Änderungen – auch seitens des Herstellers/Lieferanten – sowie Irrtümer vorbehalten. |
b) | Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. |
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1 0. | Gerichtsstand und Erfüllungsort |
a) | Gerichtsstand ist Firmen Standort |
b) | Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Weidenthal. |